- nachnominieren
- nach||no|mi|nie|ren 〈V. tr.; hat〉 nachträglich, zusätzlich nominieren, nachmelden ● einen Spieler \nachnominieren; die Partei hat noch zwei Kandidaten nachnominiert
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nach|no|mi|nie|ren <sw. V.; hat:noch nach Ablauf einer gesetzten Frist nominieren.Dazu:Nach|no|mi|nie|rung, die; -, -en.
Universal-Lexikon. 2012.